Hausordnung
1. Einleitung
Das Haus, das Mobiliar und die Umgebung sind von allen Benutzern so zu behandeln, dass Schäden vermieden
werden.
Kampieren (Zelten) ist auf dem Areal des Begegnungszentrums nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt.
2. Lift
Die Benützung des Liftes ist den Behinderten, der Hausverwaltung, den Lieferanten und den
Gruppenverantwortlichen vorbehalten.
3. Schuhe
Die Wohn- und Schlafräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
Die Schuhe sind im Garderoberaum zu deponieren. Hier werden auch nasse Kleider getrocknet.
4. Abfall
Der Abfall ist gesondert in den entsprechenden Behältern zu deponieren. Der Mieter kauft taxierte Abfallsäcke beim
Vermieter.
5. Türen und Fenster
Bei Regen oder längerem Verlassen des Hauses sind die Fenster, insbesondere die Dachfenster zu schließen oder mit
der Regensicherung zu verriegeln.
Alle Haustüren sind bei Abwesenheit mit dem Schlüssel abzuschließen.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der Lokale oder des Materials lehnt der Vermieter jegliche Verantwortung
ab.
6. Feuer
Das Rauchen ist im ganzen Haus verboten.
Kerzen anzünden ist in Schlafräumen untersagt, in Spiel- und Essraum nur unter Aufsicht erlaubt.
Bei missbräuchlicher Benutzung und Beschädigung der Feuerlöscher sind die Kontroll- und
Wiederinstandstellungskosten vom Mieter zu bezahlen.
Die Fluchtwege sind in jedem Falle freizuhalten.
Die Rettungsleitern auf der Nordseite dürfen nur im Notfall benutzt werden.
Über die Standorte der Feuerlöscheinrichtungen und Rettungswege werden die Mieter vom Vermieter informiert.
7. Inventar
Beschädigungen jeder Art, sowie fehlendes oder zerbrochenes Küchengeschirr, Schäden an Böden, Wänden,
Klosetts, usw. sind dem Vermieter zu melden. Ersatz oder Reparatur werden vom Vermieter veranlasst und dem
Mieter in Rechnung gestellt.
Ohne Bewilligung des Vermieters dürfen keine Gegenstände des Hausinventars ins Freie genommen werden.
8. Spiele
Ein Ping-Pongtisch und ein Babyfoot stehen zur Verfügung. Schläger und Bälle sind mitzubringen. Eine Spielwiese
und eine Feuerstelle befinden sich auf der Ostseite des Hauses.
Die Feuerstelle ist ausschließlich zum Grillieren und für Lagerfeuer zu benützen.
9. Nachtruhe
Bei besonderen nächtlichen Aktivitäten sind die Nachbarn zu informieren.
10. Reinigung und Ordnung
Für Reinigung der Räumlichkeiten und Ordnung während des Aufenthalts ist der Mieter verantwortlich.
Am Schluss des Aufenthaltes ist das Haus besenrein zu hinterlassen.
Die Endreinigung wird vom Vermieter ausgeführt, wenn mit dem Vermieter keine andere Abmachung besteht.
11. Bettwäsche
Schlafräume :
Zur Verfügung stehen : Kissen mit Kissenanzügen. Schlafsäcke sind mitzubringen.
Wolldecken auf Anfrage
Zimmer :
Zur Verfügung stehen : Fixleintücher, Kopfkissen und nordisches Duvet mit Anzügen
Am Ende des Aufenthalts sind die gebrauchten Kissen und Bettbezüge mit der Innenseite nach außen abzuziehen
und vor die Zimmertüre zu legen.
Zur Verfügung auf Anfrage :
Zwei elektrische Betten und vier Bettbarrieren
12. Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt.
13. Schlussbestimmung
Dem Vermieter steht das Recht zu, Mieter, welche sich der Hausordnung widersetzen, weg zu weisen.
Gültig ab März 2018